1. Information – Wenn es gewünscht wird, erfolgt eine Beratung über die Ausbildung vor der Anmeldung. Entweder persönlich in der Fahrschule, am Telefon oder via Mail. Jeder Weg zu uns ist möglich.
  2. Die Anmeldung für den Kompaktkurs – Entweder persönlich in der Fahrschule oder über das Onlineformular auf unserer Homepage. Die Anmeldung wird verbindlich sobald eine Teilnahme am Kompaktkurs erfolgt.
  3. Besuch des Kompaktkurses – Dieser beginnt an sieben aufeinander folgenden Werktagen, täglich um 18:30 Uhr und endet um 21:45 Uhr. Hierbei wird der Grundstoff und klassenspezifischer Unterrichtsstoff unterrichtet. Bei den Klassen für Motorrad und Roller müssen ergänzend zu dem Grundstoff Motorrad spezifische Unterrichtsstunden besucht werden. Die Anzahl der Stunden variiert je nach Fahrzeugklasse. Die Kompaktkurse finden fast jeden Monat statt, zu immer unterschiedlichen Terminen. 
    Die besuchten Lektionen in den Kursen sind zwei Jahre lang gültig. Nach Ablauf dieser Zeit müssen sie vor Antritt zu einer theoretischen Prüfung erneut besucht werden.
    In der Zeit des Kompaktkurses wird außerdem der Ausbildungsvertrag geschlossen, die Grundgebühr wird fällig und der Fahrschüler erhält den Zugang zum Lernmaterial sowie den offiziellen Antrag für die Anmeldung der Fahrerlaubnis im Rathaus. Den meisten Anträgen muss eine gültige Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs beiliegen (nicht älter als 6 Monate), ein biometrisches Passbild, und ein aktueller Sehtest von einem Augenarzt oder Optiker. Diese drei Dinge können am Samstag (in Außnahmefällen an einem anderen Tag) während des Kompaktkurses erworben werden, sofern sie noch nicht vorliegen.
  4. Antrag (Rathaus) – Der Fahrschüler gibt in der Regel den Führerscheinantrag (zusammen mit der Bescheinigung des Erste-Hilfe Kurses, das biometrische Passbild und die Bescheinigung des Sehtests) nach dem Kompaktkurs im Rathaus ab. Wird der Führerschein BF17 gemacht, müssen zusätzliche Unterlagen abgegeben werden, in denen die Begleitpersonen eingetragen sind.
    Bei der Abgabe der Unterlagen im Rathaus müssen neben dem Antrag auch der Personalausweis und eine Bearbeitungsgebühr von 5,10 Euro vorgelegt werden.
  5. Das Landratsamt – Ist der Antrag in Ordnung und alle erforderlichen Unterlagen im Rathaus abgegeben, schickt das Landratsamt eine Rechnung über eine Gebühr zu. Diese Gebühr beinhaltet unter anderem die Erstellung des Führerscheins.
  6. TÜV gibt grünes Licht – sind die Gebühren des Landratsamtes bezahlt und auch alle weiteren Papiere in Ordnung, gibt der TÜV die Unterlagen frei und der Fahrschüler kann zur  Theorie- und später zur praktischen Prüfung zugelassen werden.
    Die Papiere sind genau ein Jahr gültig. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden, um für Prüfungen durch den TÜV zugelassen zu werden.
    Von der Abgabe der Papiere im Rathaus bis zur Freischaltung dauert es ca. 4-6 Wochen (mit einem Eilantrag können es auch nur 1-2 Wochen sein). Sind die Papiere freigeschaltet, erhält der Fahrschüler eine Information von der Fahrschule, dass ab diesem Zeitpunkt Prüfungen möglich sind.
  7. Das Lernen – Ab Beendigung des Kompaktkurses sollte sich der Fahrschüler mit Hilfe der Lern-App auf die theoretische Prüfung vorbereiten.
    Um gut auf die Theorieprüfung vorbereitet zu sein, sollte der Fahrschüler an den Lern-Abenden in der Fahrschule anwesend sein. Hier vergewissert sich der Fahrlehrer, ob der Schüler über das notwendige Wissen für den Test verfügt. Danach wird der Fahrschüler zu der Prüfung verbindlich angemeldet.
  8. Die Theorieprüfung – Die theoretische Führerscheinprüfung findet entweder im Gebäude des DRK Giengen (Teilstelle des TÜV) oder in Heidenheim statt.
    Der Prüfungstag ist in beiden Städten immer Dienstag, wobei die Prüfung zu unterschiedlichen Zeiten durchgeführt wird.  In Heidenheim sind die Prüfungen meistens vormittags, und in Giengen am frühen Nachmittag. 
    Die Anmeldung zu der Prüfung durch die Fahrschule ist verbindlich. Wird der Fahrschüler allerdings krank und kann nicht antreten, muss er dies frühzeitig mitteilen und einen Beleg durch den Arzt vorlegen.

    Zu der Theorieprüfung muss mitgenommen werden:
    – Personalausweis
    – Bescheinigung der Fahrschule über den besuchten Theorieunterricht
    – TÜV-Gebühr von 22,49 Euro
    Besteht der Fahrschüler die Prüfung nicht, darf er frühstens zwei Wochen später wieder antreten und muss erneut die Gebühr bezahlen.

    DRK Giengen (Teilstelle des TÜV)
    Herbrechtinger Str. 12
    89537 Giengen
    Prüfungen: Dienstags um 13:30 Uhr oder um 14:15 Uhr

    TÜV Süd Heidenheim
    In den Tieräckern 19
    89520 Heidenheim
    Prüfungen: Dienstags um 08:30 Uhr, 09:15 Uhr, 10:15 Uhr, 11:00 Uhr, oder alle 2 Wochen um 15:30 Uhr

  9. Der Fahrsimulator – Der Fahrschüler hat die Möglichkeit unseren Fahrsimulator für sich zu nutzen und eine erste Fahrpraxis in der Fahrschule zu erlernen. In der Regel fahren dann die meisten Fahrschüler nach der bestandenen Theorieprüfung ein paar Stunden auf dem Simulator, zu jeweils 90 min, was einer Übungseinheit entspricht. Ähnlich wie die Piloten im Flugzeug lernt der Fahrschüler in einem nachgebauten und voll funktionsfähigem Auto-Innenraum das Auto und dessen Funktionen kennen. Der Fahrschüler trainiert Abläufe, die im PKW später zur Routine werden.
    Im Simulator kann der Fahrschüler selbst und in Eigenregie erstes Fahren üben, ohne Fahrlehrer. Wer damit fährt, fährt danach deutlich besser und routinierter mit dem Fahrschulauto, als Fahrschüler die den Simulator nicht genutzt haben.
    Für Zweiradfahrer ist kein Simulator vorhanden.
  10. Praxis auf der Straße – Die zu absolvierenden praktischen Fahrstunden (zu jeweils 45 min) sind zum Teil amtlich vorgeschrieben. Die Anzahl der Übungsstunden jeder Führerscheinklasse können frei variieren, je nach Fahrkönnen des Fahrschülers.
    Ist der Fahrlehrer davon überzeugt, dass die Grundfahraufgaben beherrscht werden, damit das Fahren in der Stadt (Übungsstunden) möglich ist, werden Fahrstunden auf der Landstraße und dann auch auf der Autobahn und in der Nacht durchgeführt. Dies sind die sogenannten „Sonderfahrten“ (Überland-, Autobahn- und Nachtfahrt), deren Anzahl bei jeder Führerscheinklasse amtlich vorgeschrieben ist.
    Bei den Führerscheinklassen B und BF17 müssen zum Beispiel mindestens 5 Überlandfahren, 4 Autobahn-, und 3 Nachtfahrten durchgeführt werden.
    Ist der Fahrschüler ein sicherer Fahrer und fährt nahezu selbstständig richtig, wird die praktische Fahrprüfung angestrebt.
  11. Die praktische Prüfung – Die Fahrschule meldet den Fahrschüler zu der praktischen Prüfung an, die im Schnitt 45 min dauert. Um zur Prüfung antreten zu dürfen, müssen alle vorgeschriebenen praktischen Fahrstunden durchgeführt worden sein.
    Bei der Prüfungsfahrt mit dem Auto sitzt nur der Fahrschüler im Auto welcher auch fährt, sowie der Fahrlehrer und ein Prüfer vom TÜV.
    Bei einer praktischen Prüfung mit dem Zweirad fährt der Fahrschüler das Zweirad, und der Fahrlehrer wie auch Prüfer sitzen im dahinter fahrenden Auto und geben Anweisungen.
    Der Fahrschüler muss bestimmte, vorgegebene Aufgaben erfüllen, die der Prüfer in der jeweiligen Situation nennt.
    Der Fahrschüler muss vor der Prüfung den Personalausweis vorlegen, und in bar die TÜV-Gebühr für die Prüfung bezahlen.
    Ist die Prüfung erfolgreich bestanden, erhält der Fahrschüler sofort den Führerschein, und die BF17 Fahrer eine Prüfbescheinigung mit eingetragener Begleitung.
    Besteht der Fahrschüler die Prüfung nicht, so kann er in weiteren zwei Wochen die Fahrprüfung erneut ablegen.
  12. Freude – Wer den Führerschein in den Händen hält, kann sich nicht nur freuen die Strassen zu befahren, sondern bekommt auch von der Fahrschule einen Nachweis darüber, was er geleistet hat- dieser wird von ihm unterschrieben. 
    Und wer möchte, darf sich sehr gerne mit dem Fahrlehrer fotografieren lassen, und findet möglicherweise sein Bild auf Facebook wieder.