Für die meisten Fahrschüler ist es eine große Freude, nach der Theoriephase endlich in das Auto oder auf das Motorrad zu steigen.

Die Anzahl der praktischen Fahrstunden ist von der jeweiligen Führerscheinklasse abhängig. Bei fast jeder Führerscheinklasse besteht die Praxisphase aus Übungsfahrten und Sonderfahrten. Die praktische Phase, und damit auch das Ende der gesamten Ausbildung, endet mit einer praktischen Fahrprüfung durch den TÜV. Die Prüfung wird im Fahrschulauto absolviert, im Beisein des Fahrlehrers und eines Prüfers vom TÜV.

Übungsstunden:

In den Übungsstunden wird zunächst damit angefangen das Fahrzeug kennen zu lernen, sich mit den Funktionen und Fähigkeiten von Knöpfen, Hebeln und Pedalen vertraut zu machen, sowie allmählich das Fahren im Stadtverkehr zu erlernen. Der Fahrschüler lernt nach und nach die Abfolgen von Vorgängen, erhält eine erste Routine im Umgang mt dem Fahrzeug und im Straßenverkehr. Dabei lernt er ebenfalls die Dimensionen des Fahrzeugs sowie das Gefühl für unterschiedliche Geschwindigkeiten kennen. 

Neben dem Fahren auf der Staße wird z.B. auch das Parken und das sichere Abstellen des Fahrzeuges geübt. Keiner möchte, dass das Fahrzeug nach dem Abstellen z.B. plötzlich wegrollt. 

Die Anzahl der Übungsstunden ist meist abhängig vom Können des Fahrschülers. Die Stundenanzahl dieser Art der Fahrstunden ist variabel und sollte jedoch eine Mindestanzahl nicht unterschreiten, um über ausreichend Sicherheit im Straßenverkehr zu verfügen, bevor mit den Sonderfahrten begonnen werden kann.

Nachdem der Fahrlehrer den Fahrschüler als ausreichend kompetent im Stadtverkehr eingestuft hat, beginnt die Phase der Sonderfahrten. 

Sonderfahrten:

Diese bestehen aus einer amtlich vorgeschriebenen Anzahl an Überlandfahrten, Fahrten auf der Autobahn und in der Nacht. Die Anzahl der vorgeschriebenen Sonderfahrten darf nicht unterschritten werden, sie können aber erhöht werden, wenn der Bedarf dafür vorliegt und ein wenig mehr Übung benötigt wird. Der Fahrlehrer hat das immer im Blick.

Praktische Prüfung:

Ist der Fahrschüler sicher im Straßenverkehr sowie im Umgang mit dem Fahrzeug, und hat alle praktischen Fahrten absolviert, kann die praktische Prüfung folgen. Wenige Tage vor der Prüfung wird der Fahrschüler dann speziell auf die praktische Prüfung vorbereitet und alle prüfungsrelevanten Inhalte nochmals geübt. Die Prüfung wird dann vom TÜV abgenommen, wobei ein Prüfer vom TÜV bei der Prüfung anwesend ist. Auch der Fahrlehrer ist bei der Prüfung immer dabei und lässt den Fahrschüler nicht allein. 

Geprüft wird nur der offiziell erforderliche Inhalt für die Prüfung, welcher genau vorgegeben ist. Die Prüfungsfahrt dauert ca. 45min an und beginnt meistens direkt vor der Fahrschule. Das ist sehr praktisch, da die Fahrschüler dann einfach in die ihnen bereits vertraute Fahrschule kommen können, bis die Prüfung beginnt.

Die Fahrschüler werden sehr gut auf die Prüfungsfahrt vorbereitet, und nur bei ausreichend vorhandenem Können, wird der Fahrschüler von seinem Fahrlehrer zu einer Prüfung angemeldet. Keiner im Team möchte, dass der Fahrschüler nicht bestehen kann, sondern die Prüfung erfolgreich und sicher meistert. 

Nach einer erfolgreich bestandenen Prüfung erhält der Fahrschüler entweder eine Prüfbescheinigung, wie bei der Klasse BF17, oder einen amtlichen Führerschein, wie bei der Klasse B, durch den Prüfer. Mit diesen Belegen darf er nun frei und ohne Fahrlehrer am Straßenverkehr teilnehmen. Ein Glücksmoment für jeden Fahrschüler!

Und besteht der Fahrschüler die Prüfung einmal nicht, ist das kein Problem. Frühestens zwei Wochen nach dem vorherigen Prüftermin, kann er dann die Prüfung einfach wiederholen. Wir werden den Fahrschüler in jedem Fall begleiten und motivierend zur Seite stehen.