Für den Erwerb des „größten“ Motorradführerscheins muss ein Mindestalter von 24 Jahren vorliegen, sofern ein Direkteinstieg in das Motorradfahren erfolgen soll. Der Fahrschüler erwirbt den Führerschein ohne den zuvor erworbenen Führerschein einer niedrigeren Klasse. Liegt bereits ein Führerschein für die Klasse A2 vor und erwarb diesen mit 20 Jahren, so kann der Fahrer den Führerschein nach zweijähiger Fahrzeit auf die Klasse A erweitern.  

Theorieunterricht

Vorgeschrieben sind 12 Lektionen Grundstoff (entsprechend denen wie beim Autoführerschein), und 4 Lektionen Zusatzstoff (Klassenspezifische Inhalte). Wird der bestehende Führerschein erweitert, so müssen nur 6 Lektionen des Grundstoffes besucht werden.

Spezifischer Theorieunterricht:
2.1.1 Fahrer/ Beifahrer, Fahrzeug
2.1.2 Besonderes Verhalten beim Motorradfahren
2.1.3 Besondere Schwierigkeiten und Gefahren
2.1.4 Fahrtechnik und Fahrphysik

Fahrstunden

Vorgeschriebene Fahrstunden (je 45min) ohne Vorbesitz eines Motorradführerscheins:

  • Übungsstunden (Grundfahraufgaben, Parken und der allgemeine Umgang mit dem Motorrad). Die Anzahl ist individuell und abhängig vom Können des Fahrschülers.
  • Sonderfahrten (12 Stück sind gesetzlich vorgeschrieben):
    5 Überlandfahren
    4 Autobahnfahrten
    3 Nachtfahrten oder Fahren in der Dämmerung

Vorgeschriebene Fahrstunden (je 45min) mit Vorbesitz eines Motorradführerscheins der Klasse A2 von unter zwei Jahren:

  • Übungsstunden (Grundfahraufgaben, Parken und der allgemeine Umgang mit dem Motorrad). Die Anzahl ist individuell und abhängig vom Können des Fahrschülers.
  • Sonderfahrten (6 Stück sind gesetzlich vorgeschrieben):
    3 Überlandfahren
    2 Autobahnfahrten
    1 Nachtfahrten oder Fahren in der Dämmerung

Hier gibt es hinsichtlich theoretischer und praktischer Ausbildung auch wieder Ausnahmen.