Das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr ist bei dieser Führerscheinklasse ab 18 Jahren erlaubt, sofern ein entsprechender Führerschein vorliegt.

Er schliesst die Klassen AM und A1 ein.

Das Motorrad mit möglichem Beiwagen darf folgende Merkmale aufweisen:

  • Motorleistung höchstens 35 kW
  • Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg

THEORIE

Theorieunterricht: vorgeschrieben sind 12 Lektionen Grundstoff (entsprechend denen wie beim Autoführerschein) und 4 Lektionen Zusatzstoff (Klassenspezifische Inhalte). Bei einer Erweiterung des Führerscheins auf diese Klasse müssen nur 6 Lektionen des Grundstoffes und dann auch 4 Lektionen besucht werden.
Werden die Klasse A2 und die Klasse B zusammen erworben, so müssen insgesamt 6 spezifische Lektionen besucht werden, aufgeteilt auf die beiden Führerscheinklassen.

Klassenspezifischer Theorieunterricht für A2:
2.1.1 Fahrer/ Beifahrer, Fahrzeug
2.1.2 Besonderes Verhalten beim Motorradfahren
2.1.3 Besondere Schwierigkeiten und Gefahren
2.1.4 Fahrtechnik und Fahrphysik

Nach dem vollständig besuchten Theorieunterricht kann die Theorieprüfung bei der TÜV-Stelle in Giengen oder Heidenheim erfolgen.

PRAXIS

Praktische Fahrausbildung:
Ist die Theorieprüfung bestanden, beginnt die Fahrpraxis mit dem Motorrad. Während der Fahrstunde ist der Fahrschüler mit dem Fahrlehrer stets über ein Headset mit Gegensprechfunktion verbunden. Diese Verbindung bietet dem Fahrschüler eine erhöhte Sicherheit auf der Straße und vermittelt das Gefühl, nicht allein zu sein.

Vorgeschriebene Fahrstunden (je 45min) ohne Vorbesitz eines Motorradführerscheins:
– Übungsstunden (Grundfahraufgaben, Parken und der allgemeine Umgang mit dem Motorrad). Die Anzahl ist individuell und abhängig vom Können des Fahrschülers.
– Sonderfahrten: 12 Fahrten sind gesetzlich vorgeschrieben:
  5 Überlandfahren
  4 Autobahnfahrten
  3 Nachtfahrten oder Fahren in der Dämmerung

Vorgeschriebene Fahrstunden (je 45min) mit Vorbesitz eines Motorradführerscheins der Klasse A1 von unter zwei Jahren:
– Übungsstunden (Grundfahraufgaben, Parken und der allgemeine Umgang mit dem Motorrad). Die Anzahl ist individuell und abhängig vom Können des Fahrschülers.
– Sonderfahrten: 6 Fahrten sind gesetzlich vorgeschrieben:
  3 Überlandfahren
  2 Autobahnfahrten
  1 Nachtfahrt oder Fahren in der Dämmerung

Wurden alle erforderlichen Fahrstunden absolviert und verfügt der Fahrschüler über ein sicheres Verhalten im Straßenverkehr, wird der Fahrlehrer den Fahrschüler zu einer praktischen Fahrprüfung anmelden. Die Fahrprüfung wird durch den TÜV abgenommen, in Anwesenheit des Fahrlehrers.