Mofa: mit max. 25 km/h bbH

  • einsitzig
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

Ohne Prüfbescheinigung dürfen Personen fahren, die vor dem 01.04.1965 geboren wurden oder eine Fahrerlaubnis ab der Klasse AM (Roller) besitzen.

THEORIE

Ab dem 15. Geburtstag ist es möglich ein Mofa auf der Straße zu fahren, zuvor steht jedoch noch der Theorieunterricht und eine Theorieprüfung an.

Der Fahrschüler wird zu der Theorieprüfung angemeldet, wenn er 6 Lektionen (Grundstoff à 90min) des Theorieunterrichtes besucht hat. Bei der Theorieprüfung sollte der Prüftag nicht allzu lange vor dem 15. Geburtstag sein, da der Fahrschüler erst ab dem Tag des 15. Geburstsages allein am Straßenverkehr teilnehmen darf.

PRAXIS

Eine praktische Prüfung ist nicht vorgesehen, allerdings erfolgt nach der bestandenen Theorieprüfung eine praktische Ausbildung von 90min auf dem Mofa.

Übungen in der praktischen Ausbildung für das sichere Fahren auf der Straße:

  • Führung und Handhabung des Fahrzeuges
  • Anfahren und Halten
  • In Schrittgeschwindigkeit geradeausfahren
  • Fahren eines Kreises
  • Wenden
  • Abbremsen
  • Ausweichen

Eine Probezeit besteht nach Erhalt der Prüfbescheinigung nicht.