Bei Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Auto) kann der Führerschein auf die Klasse BE erweitert werden.

Der Anhänger oder Sattelanhänger darf nur bis zu zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750kg, aber nicht mehr als 3,5 Tonnen betragen.

THEORIE

Bei dieser Klasse ist keine Theorieausbildung und keine Theorieprüfung erforderlich.

PRAXIS

Gesetzlich vorgeschriebene Fahrstunden:

Übungsstunden: Fahrstunden im Stadtverkehr. Die Anzahl dieser Fahrstunden ist individuell und abhängig vom Können des Fahrschülers.

Sonderfahrten: 5 Fahrten zu je 45 min sind gesetzlich vorgeschrieben. 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, und 1 Nachtfahrt.

Am Ende der Ausbildung erfolgt die praktische Prüfung, die durch den TÜV abgenommen wird. Die Prüfung darf erst frühestens einen Monat vor dem 18. Geburtstag absolviert werden.