Der „kleinste“ Motorradführerschein. Ab 16 Jahren darf der Fahrer nach bestandener praktischer Prüfung allein am Straßenverkehr teilnehmen. 

Das Motorrad mit Leistungsbeschränkung und möglichem Beiwagen muss folgende Eigenschaften aufweisen:

  • Hubraum bis 125 ccm bzw. max. 11 kW Motorleistung
  • Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg
  • Möglich sind auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum sowie mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, Leistung max. 15 kW

THEORIE

Theorieunterricht: vorgeschrieben sind 12 Lektionen Grundstoff à 45min (entsprechend denen vom Autoführerschein) und 4 Lektionen Zusatzstoff à 90min (Klassenspezifische Inhalte). Dies gilt nur für den Erstwerb eines Führerscheins. Bei einer Erweiterung sind weniger Theorieunterrichtsstunden notwendig.

Klassenspezifischer Theorieunterricht:
2.1.1 Fahrer/ Beifahrer, Fahrzeug
2.1.2 Besonderes Verhalten beim Motorradfahren
2.1.3 Besondere Schwierigkeiten und Gefahren
2.1.4 Fahrtechnik und Fahrphysik

Die Theorieprüfung kann 3 Monate vor dem 16. Geburtstag erfolgen. 

PRAXIS

Nach erfolgreich bestandener Theorieprüfung beginnt die Fahrpraxis mit dem Motorrad. Der Fahrschüler und der Fahrlehrer stehen dabei stets über ein Headset mit Gegensprechfunktion in Verbindung. Diese Verbindung erhöht die Sicherheit auf der Straße und gibt dem Fahrschüler das Gefühl, nicht allein zu sein.

Vorgeschriebene Fahrstunden (je 45min):
– Übungsstunden (Grundfahraufgaben, Parken, und der allgemeine Umgang mit dem Motorrad). Die Anzahl ist individuell und abhängig vom Können des Fahrschülers.
– Sonderfahrten: 12 Stück sind gesetzlich vorgeschrieben:
5 Überlandfahren
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten oder Fahren in der Dämmerung

Sind alle erforderlichen praktischen Fahrstunden durchgeführt und verfügt der Fahrschüler über ausreichend Sicherheit im Straßenverkehr, folgt die praktische Prüfung, zu der der Fahrlehrer den Fahrschüler anmeldet. Besteht der Fahrschüler die Fahrprüfung, die durch den TÜV abgenommen wird, erhält der Fahrschüler einen Kartenführerschein.