Der Roller

  • max. 45 km/h bbH
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum, Elektromotor max. 4 kW Nenndauerleistung, andere Verbrennungsmotoren max. 4 kW Nutzleistung

THEORIE

Theorieunterricht: vorgeschrieben sind 12 Lektionen Grundstoff à 90min (entsprechend denen wie beim Autoführerschein) und 2 Lektionen Zusatzstoff à 90min (Klassenspezifische Inhalte).

Klassenspezifischer Theorieunterricht:
2.1.1 Fahrer/ Beifahrer, Fahrzeug
2.1.2 Besonderes Verhalten beim Motorradfahren
2.1.3 Besondere Schwierigkeiten und Gefahren
2.1.4 Fahrtechnik und Fahrphysik

Zu der Theorieprüfung können die Fahrschüler erst 3 Monate vor dem 16. Geburstag zugelassen werden. 

PRAXIS

Nach bestandener Theorieprüfung beim TÜV in Giengen oder Heidenheim beginnt die Praxisphase in Form von Fahrstunden. Die Anzahl der Fahrstunden ist individuell unterschiedlich und abhängig vom Fahrkönnen des Fahrschülers.

Die praktische Prüfung erfolgt frühestens 1 Monat vor dem 16. Geburtstag. Ab dem 16. Geburtstag darf der Fahrschüler allein auf der Straße und im Besitz seines Führerscheins fahren.